ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE FFP FRISCHMANN FINANZ- UND PARTNER GMBH

UND DIE ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN

(konzessionierte Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018)
Die Frischmann Finanz und Partner GmbH wurde 2004 gegründet.Die individuelle Vermögensverwaltung und Vermögensberatung gehört zu unserer Kernkompetenz. Unsere Berater verfügen über langjährige Bankerfahrung und umfangreiches Know-how im Bereich der Kapitalanlagen. Wir bieten ein breites Spektrum an chancenorientierten und risikooptimierten Veranlagungsmöglichkeiten, wie Investmentfonds, Zertifikate, ETF´s, Einzelaktien, Anleihen und im Einzelfall auch Optionsscheine und Faktorzertifikate.
Absolute Seriosität und Diskretion verstehen sich von selbst. Hohe Kompetenz und bester Service sind für uns besonders wichtig.
Wir bedienen unsere Kunden so gut, wie wir uns selbst versorgt wissen wollen. Aktuelle Informationen über die FFP Frischmann Finanz- und Partner GmbH finden Sie unter www.ffp-tirol.eu


Unsere angebotenen Dienstleistungen im Überblick:

  1. Die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018)
    Anlageberatung ist die Abgabe persönlicher Empfehlungen durch die FFP, die sich auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzinstrumenten (Wertpapiere) beziehen.
    Nicht unabhängige Anlageberatung
    Die FFP erbringt nicht unabhängige Anlageberatung. Das bedeutet, dass sich die von der FFP erbrachte Beratung auf ein beschränktes Produktangebot bezieht und keinen Anspruch darauf erhebt, eine umfangreiche Palette von auf dem Markt angebotenen und hinreichend gestreuten Finanzinstrumenten anzubieten.
  2. Portfolioverwaltung (§ 3 Abs 2 Z 2 WAG 2018)
    Die Portfolioverwaltung ist die Verwaltung eines Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält.
  3. Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
    (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018)
    Beratungsfreies Geschäft
    Beratungsfreies Geschäft ist die Durchführung von Wertpapieraufträgen, denen keine persönliche Empfehlung der FFP (Anlageberatung) an Sie zugrunde liegt. Dennoch muss die FFP auch bei diesem Geschäft Informationen zu Ihren Erfahrungen und Ihren Kenntnissen im Anlagebereich in Bezug auf den speziellen Typ des von uns angebotenen oder von Ihnen gewünschten Finanzinstruments einholen. Anhand dieser Informationen beurteilt die FFP, ob Sie über die erforderliche Erfahrung und die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem von uns angebotenen oder von Ihnen gewünschten Finanzinstrument zu verstehen (Angemessenheitsprüfung). Dagegen erfolgt jedoch keine Prüfung, ob das gewünschte Finanzinstrument (Wertpapier) ihren Anlagezielen, ihren finanziellen Verhältnissen und ihrer Risikotoleranz entspricht.

Allgemeine Informationen
Name: FFP Frischmann Finanz- und Partner GmbH
Anschrift: Herzog-Friedrich-Straße 34, A- 6020 Innsbruck
Tel.: +43(512) 588 977
, Fax: +43(512) 588 977-20
E-Mail: office@ffp-tirol.eu
Internet: www.ffp-tirol.eu
Firmensitz: Innsbruck
Geschäftsführung: Gerold Frischmann, Monika Wegscheider
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck; FN 244261h
Kontoverbindung: Raiffeisen Landesbank Tirol AG
BIC: RZTIAT22; IBAN: AT073600000000531111
Sprache: Deutsch

Beschwerdestelle:
FFP Frischmann Finanz-und Partner GmbH
Compliance Officer
Herzog-Friedrich Str. 34
A-6020 Innsbruck
E-Mail: compliance@ffp-tirol.eu

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten „Informationen über Beschwerdemanagement“
oder unserer Website: www.ffp-tirol.eu.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5 
1090 Wien
www.fma.gv.at

Anlegerentschädigung
Die FFP Frischmann Finanz- und Partner GmbH gehört gemäß § 73 WAG 2018 der Anlageentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH, Rainergasse 31/8, 1040 Wien an.
www.aew.at

Annahme von Kundengeldern
Die Frischmann Finanz- und Partner GmbH ist bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nicht berechtigt, Kundengelder entgegen zu nehmen.

Information zur Kundeneinstufung
FFP klassifiziert ihre Kunden als Privatkunde, da hier die strengsten gesetzlichen Bestimmungen mit dem höchsten Schutzniveau gültig sind. Eine Heraufstufung ist auf Kundenwunsch – sofern die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden – möglich.

Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern
Die FFP bedient sich zur Förderung ihres Dienstleistungsgeschäftes, der Akquisition neuer Geschäfte oder die Annahme von Kundenaufträgen sowie die Übermittlung dieser Aufträge, das Platzieren von Finanzinstrumenten und für die Anlageberatung hinsichtlich der Finanzinstrumente und Dienstleistungen, die von der FFP angeboten werden, folgender vertraglich gebundener Vermittler:

Bernhard Lanbach
SCHWEISSGUT GmbH Vermögensmanagement & Consulting

Die oben genannten vertraglich gebundenen Vermittler sind im öffentlichen Register der FMA eingetragen.
www.fma.gv.at/finanzdienstleister/wertpapierdienstleister/abfrage-vgv-und-wpv/

Eigenprodukte
Das Basketzertifikat „Gelfarth Select“ ISIN CH0326223960 ist gemäß § 73 (7) WAG 2018 als „Eigenprodukt“ anzusehen, da die FFP für Ihre Tätigkeit als Manager einen Teil Gebühren vom Emittenten als Provision erhält. Bei diesem Produkt ist der Kunde im Vergleich zu anderen gleichartigen Finanzprodukten nicht schlechter gestellt, da die Managementgebühren mit 0,9 % unter den branchenüblichen Managementkosten liegen (Vergleich Aktienfonds). Die eigene Nachbildung des Zertifikats könnte vom Kunden nicht zu denselben Konditionen erfolgen, speziell im Hinblick auf das Rebalancing im Sinne des Value Ansatzes.